SBB GmbH – Corona.

Informationen zum Reisen in der Corona-Zeit

Das Leben der Menschen in Deutschland hat sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 stark gewandelt. Bis heute sind im Alltag zahlreiche Regelungen zu beachten – so auch bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Auf dieser Webseite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zum sicheren Reisen auf den Strecken der SBB GmbH. Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auch auf der Seite von bewgt.


Einreisebestimmungen

Einreise nach Deutschland 
Seit Mittwoch, 1. Juni 2022 um 0:00 Uhr, gibt es mit Inkrafttreten der “Fünften Änderungsverordnung der Corona-Einreiseverordnung” nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete ist entfallen. Einreisende brauchen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass die geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Nur bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin die Registrierungspflicht für Einreisende unter https://www.einreiseanmeldung.deDerzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts sowie in der Einreiseverordnung des Bundes

Einreise in die Schweiz
Mit dem 04. Dezember 2021 hat die Schweiz sämtliche Länder von der Quarantäne-Liste gestrichen. Auch die Pflicht zur Befüllung des Einreiseformulars wurde aufgehoben. Für Staaten und Gebiete mit besorgniserregender Virusvariante gelten weiterhin grenzsanitarische Maßnahmen. Aktuell stehen aber keine Länder auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante. Für die Prüfung der individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft der Online-Travelcheck. Weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz bietet das Schweizer Bundesamt für Gesundheit BAG unter: http://www.bag.admin.ch/einreise.

Maskentragepflicht in Deutschland
In Baden-Württemberg ist seit dem 03. April 2022 neben dem Tragen einer FFP2-Maske auch wieder das fachgerechte Tragen einer medizinischen Maske in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen erlaubt. An ÖPNV-Haltestellen im Freien entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. 

Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind Kleinkinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Die Maskenbefreiung bedarf eines ärztlichen Attests. Bei Verstößen gegen die geltende Maskenpflicht (kein Tragen einer Maske) sieht der Gesetzesrahmen in Baden-Württemberg einen Bußgeldrahmen zwischen 50 und 250 Euro vor. Als Regelsatz wird 70 Euro angegeben. Hat man als Erwachsener die falsche Maske auf kostet es im Regelfall 30 Euro Bußgeld. Weitere Informationen und Regelungen zur Maskentragepflicht finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung, sowie in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und dem dazugehörigen FAQ

Maskentragepflicht in der Schweiz

Die Maskenpflicht ist ab dem 1. April 2022 aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 entschieden und am 30. März bestätigt. Damit fällt die letzte Maßnahme im öffentlichen Verkehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. 

Selbstverständlich steht es unseren Fahrgästen frei, weiterhin freiwillig eine Schutzmaske zu tragen. Informationen zum weiterhin empfohlenen Einsatz von Hygienemasken finden Sie auf der Internetseite des BAG. Auch steht es den Kantonen frei bei Bedarf wieder Maßnahmen zu treffen. Informationen dazu finden Sie hier.

Unser Beitrag für die Sicherheit

Das Schutzkonzept
Die SBB AG hat gemeinsam mit Postauto von Pandemiebeginn bis zur Aufhebung der besonderen Lange am 30. März 2022 die Systemführerschaft ÖV in der Schweiz übernommen und in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr entwickelt. Obwohl dieses Schutzkonzept in der Schweiz zum 01. April 2022 seine Gültigkeit verliert, kommt es auf den deutschen Streckenabschnitten der SBB GmbH weiterhin zum Einsatz. Neben der Maskenpflicht setzten wir auf die Eigenverantwortung und Solidarität unserer Kundinnen und Kunden.

  • Abstand halten
    Halten Sie Abstand bei den Haltestellen, vor Schaltern und an Ticketautomaten. Lassen Sie Platz für die Aussteigenden und bilden Sie an stark frequentierten Orten eine Gasse. Achten Sie auf eine möglichst gute Verteilung in den Fahrzeugen.
  • Stoßzeiten vermeiden
    Vermeiden Sie wenn möglich die Hauptverkehrszeiten zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr sowie 16:30 Uhr und 18:30 Uhr. Durch ein Ausweichen auf schwächer frequentierte Verbindungen verringern Sie für sich, als auch für ihre Mitmenschen, das Ansteckungsrisiko.
  • Ticket vorgängig online kaufen
    Bereiten Sie sich auf die Reise vor: Nutzen Sie den Online-Fahrplan der SBB oder die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. Kaufen Sie Ihr Ticket, wenn möglich online und bezahlen Sie an den Schaltern möglichst kontaktlos. Halten Sie das Ticket für Kontrollen griffbereit.
  • Hygieneregeln befolgen
    Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Weitere Details finden Sie auch auf der Webseite der SBB AG

Lok- und Zugpersonal

Durch Mitarbeiterschulungen schützen wir sowohl unser Personal wie auch Sie als Kunde (w/m/d) – denn ihrer beider Gesundheit liegt uns am Herzen. Sowohl unsere Kundenbegleiter (w/m/d) als auch Lokführer (w/m/d) werden über das Verhalten im Kundenkontakt aufgeklärt. So tragen diese beispielsweise stets Hygienemasken und verzichten bei der Ticketkontrolle weitestgehend auf Berührungen, um eine Übertragung des Coronavirus zu vermeiden.

Reinigung
Um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren, achten wir seit Beginn der Corona-Krise auf zusätzliche Reinigungen in den Zügen. Außerdem werden zentrale Berührungspunkte wie z.B. Haltestangen tagsüber zusätzlich bei der Wende- oder Unterwegsreinigungen desinfiziert. Um krankheitsbedinge Ausfälle zu vermeiden und unserer Lokführer und Lokführerinnen zu schützen werden auch die Führerstände regelmäßig gereinigt.

Prävention
In unseren Zügen weisen wir mittels Plakate, Durchsagen und Anzeigen auf die Maskenpflicht hin und unterstützen kostenfrei die Präventions-Kampagnen anderer Organisationen sowie des Landkreises Konstanz. Außerdem halten wir, trotz geringerer Fahrgastzahlen, unseres reguläres Fahrtenangebot aufrecht, um eine Fahrgastverdichtung zu verhindern.

Danke
Wir bedanken uns für Ihre Rücksicht, Solidarität und Treue und freuen uns, Sie weiterhin als Kunden in unseren Zügen begrüßen zu können. Gemeinsam mit Ihnen können wir Neuinfektionen vermeiden und den klimafreundlichen ÖPNV als wichtigen Bestandteil unserer Gesellschaft aufrechterhalten.

 

Weitere Informationen: Der Corona-Zeitstrahl

Erhalten Sie einen Überblick über die Geschehnisse bei der SBB GmbH seit Beginn der Corona-Krise in Deutschland bis heute.

  • 27. Januar 2020: Das bayerische Gesundheitsministerium meldet den ersten Corona-Fall Deutschlands.
  • 26. Februar 2020: Knapp einen Monat später wird die erste Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) in Baden-Württemberg bestätigt.
  • 04. März 2020: Im Rems-Murr-Kreis gibt es den ersten Todesfall mit dem Coronavirus Baden-Württembergs.
  • 16. März 2020: Deutschland tritt in den Lockdown: Schulen, Geschäfte und Parks werden geschlossen, die Grenzen dicht gemacht.
  • 19. März 2020: Die durch die grenzüberschreitenden S-Bahnen bedienten Halte Riehen, Riehen-Niederholz und Basel SBB sowie Erzingen (Baden) und Trasadingen entfallen durch eine am Abend eintreffende Allgemeinverfügung der Bundespolizei, der Verkehr wird am 20.03.2020 wieder aufgenommen, muss aber wenige Tage später mit Ausnahme Basel SBB wieder eingestellt werden.
  • 22. März 2020: Baden-Württemberg verhängt eine Ausgansgangs- und Kontaktbeschränkung.
  • 23. März 2020: Im Zuge des Übergangsfahrplans der Systemführerschaft Schiene verkehrt die S-Bahn Schaffhausen im Klettgau nur noch im Stundentakt.
  • 30. März 2020: Zur Sicherstellung des Grundangebotes im SPNV verkehren die Linien S5 und S6 der trinationalen S-Bahn Basel sowie der seehas nur noch im Stundentakt. Alle Züge (außer die S5) verkehren in Doppeltraktion.
  • 03. April 2020: Der Höhepunkt der ersten Welle mit 70,22 Neuinfektionen von 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen ist erreicht.
  • 20. April 2020: Nach fünf Wochen Shutdown beginnt langsam die Phase der Lockerungen und kleinere Geschäfte dürfen wieder öffnen.
  • 27. April 2020: Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften in Baden-Württemberg zur Pflicht.
  • 04. Mai 2020: Der seehas sowie die S5 und S6 fahren wieder im Regelbetrieb.
  • 11. Mai 2020: Die S-Bahn Schaffhausen im Klettgau verkehrt bis Wilchingen-Hallau wieder im Regelbetrieb
  • 15. Mai 2020: Öffnung der Grenzen mit herzzerreißenden Bildern am „Zaun der Liebe“ zwischen Konstanz und Kreuzlingen.
  • 18. Mai 2020: Die S-Bahn Schaffhausen fährt wieder nach Regelbetrieb bis nach Erzingen.
  • 20. Mai 2020: Baden-Württemberg verabschiedet als erstes Bundesland ein Corona Hilfspaket für den ÖPNV.
  • 25. Mai 2020: Die Halte Riehen und Riehen-Niederholz der S6 können wieder bedient werden, die SBB GmbH darf wieder das vollständige Angebot den Kunden anbieten.
  • 29. Mai 2020: Das Tourismusgewerbe darf rechtzeitig zur Sommersaison öffnen. Durch die inländischen Reisenden wird auch der öffentliche Nahverkehr, insbesondere in der Bodenseeregion, wieder gestärkt.
  • 06. Juli 2020: Im Schweizer öV und somit auch in einem Teil unserer Züge gilt nun auch die Maskenpflicht.
  • 08. August 2020: Der Corona-Test wird für Reiserückkehrer Pflicht.
  • 11. Aufust 2020: Seit Mitte August werden für Maskenmuffel Bußgelder verhängt. Die erste Kontrollaktion der Bundespolizei auf den Strecken der SBB GmbH fand am 03.09.2020 statt.
  • 18. August 2020: Die Infektionskurve steigt wieder an.
  • 03. Oktober 2020: Die Querdenker demonstrieren in Konstanz. SBB GmbH, Deutsche Bahn und die Bundespolizei bereiten sich auf einen Großeinsatz vor.
  • 19. Oktober 2020: Wegen des massiven Anstiegs von Corona-Neuinfektionen verhängt der Schweizer Bundesrat eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen. Die Maskenpflicht gilt in der Schweiz nun auch an Bahnhöfen und auf den Bahnsteigen.
  • 24. Oktober 2020: Die gesamte Schweiz gilt ab heute in Deutschland als Risikoland. Ab einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden besteht für Reisende die Registrierungspflicht.
  • 2. November 2020: Der Lockdown Light tritt in Kraft mit Schließung von Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege
  • 8. November 2020: In Baden-Württemberg tritt die neue Corona-Verordnung mit aktualisierten Quarantäne-Einreise-Bestimmungen in Kraft inkl. der Registrierungspflicht der Kontakt- und Reisedaten auf der offiziellen Homepage des deutschen Staates.
  • 12. Dezember 2020: Aufgrund der verschärften Pandemielage geht Baden-Württemberg bereits heute in einen harten Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen bei Tag und Nacht. Auch die Schweiz verstärkt landesweit ihre Maßnahmen gegen das Corona-Virus: Werktags gilt ab 19 Uhr eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen. An Sonn- und Feiertagen müssen Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen komplett geschlossen bleiben.
  • 16. Dezember 2020: Ganz Deutschland geht ab heute bis zum 10.01.2021 in einen harten Lockdown. Kitas, Schulen und der Einzelhandel schließen. Offen bleiben nur Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • 23. Dezember 2020: Baden-Württemberg verschärft die Quarantäneregeln, um den Einkaufs- und Ausflugstourismus zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz zu unterbinden. Eine quarantänefreie Einreise für bis zu 24h ist aus touristischen Gründen und zum Zweck des Einkaufens ab sofort nicht mehr erlaubt.
  • 11. Januar 2021: Der harte Lockdown wird nach Beschluss vom 5. Januar weiter verlängert und verschärft. Selbst Kitas und Schulen müssen geschlossen bleiben.
  • 13. Januar 2021: Auch der Schweizer Bundesrat verschärft die Maßnahmen vom 11. Dezember 2020. Neben Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen müssen sämtliche Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs für fünf Wochen schließen.
  • 16. Januar 2021: Einkürzung des Nachtverkehrs beim seehas vom 16. Januar bis 25. Februar 2021.
  • 18. Januar 2021: In der gesamten Schweiz gilt seit heute eine Home-Office-Pflicht. 
  • 25. Januar 2021: Stoffmasken und Schals werden in Deutschland nicht länger als Mund-Nasen-Bedeckung akzeptiert. Ausschließlich medizinische OP-Masken oder FFP2-Masken dürfen verwendet werden. 
  • 08. Februar 2021: Einreisende aus einem Risikogebiet sind ab sofort dazu verpflichtet, sich vor Einreise über das Onlineformular des BAG zu registrieren. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Personen im regionalen Grenzverkehr und Transit.
  • 11. Februar 2021: Die generelle Ausgangssperre ab 20 Uhr in Baden-Württemberg wird aufgehoben und an die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gekoppelt. Wird diese überschritten, ist eine Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr umzusetzen.
  • 01. März 2021: Mit dem Verkauf der ersten Corona-Schnelltest für den Laien in Drogerie- und Supermärkten dürfen Friseurbetriebe, Barbershops, Gartencenter,  Blumenläden sowie Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern (m²) unter gewissen Auflagen wieder öffnen. Auch in der Schweiz werden die strengen Maßnahmen gelockert: Läden, Museen, Bibliotheken sowie Außenbereiche von botanischen Gärten, Zoos, Sport- und Freizeitanlagen dürfen wieder öffnen und im Freien bis zu fünfzehn Personen als Gruppe zusammenkommen. 
  • 8. März 2021: Bund und Länder einigen sich auf einen stufenweise inzidenzabhängigen Lockerungsplan: An den Standorten der SBB GmbH sind hierdurch wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten möglich. Körpernahe Dienstleistungen, Baumärkte, Buchläden und Sportanlagen können ihre Leistungen unter Hygieneauflagen wieder anbieten. Auch der Einzelhandel darf nach dem sogenannten „Click & Meet“-Prinzip Kunden mit Terminanmeldung empfangen.
  • 19. April 2021: In der Schweiz können Restaurants und Bars ihre Terrassen, Freizeit und Unterhaltungsbetriebe ihre Innenbereiche wieder öffnen. Veranstaltungen bis zu 100 Personen draußen und bis zu 50 Personen in Innenräumen sind mit einer Sitzpflicht ab sofort wieder erlaubt.
  • 24. April 2021: Eintritt der Bundes-Notbremse mit einheitlichen Maßnahmen, wie z.B. der nächtlichen Ausgangsbeschränkung und der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder gleichwertige Maske der Norm KN95/N95 im ÖPNV ab einer 100er-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis. Dies betrifft sowohl S5/S6 in Lörrach, als auch den seehas am Bodensee.
  • 13. Mai 2021: Die baden-württembergische Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne wird durch die Einreiseverordnung des Bundes abgelöst. Es gelten nun bundesweit einheitliche Regelungen für die Ein- und Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland.
  • 15. Mai 2021: Sowohl im Kreis Konstanz als auch im Kreis Lörrach sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter 100. Hiermit kann die Corona-Notbremse gelöst und der Öffnungsschritt 1 eingeleitet werden. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind ab sofort wieder erlaubt, Kitas und Grundschulen öffnen und mit tagesaktuellem Coronatest kann die Gastronomie bis 21 Uhr Gäste empfangen. Das Tragen von FFP2 Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht weiter erforderlich, es genügt eine OP-Maske.
  • 29. Mai 2021: Da nach Inkrafttreten des ersten Öffnungsschrittes die 7-Tage-Inzidenz für 14 Tage unter 50 lag, tritt ab heute der Öffnungsschritt 2 in Kraft. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport innen wie außen sind wieder gestattet, auch Saunen und Schwimmbäder dürfen pro 20m² eine Person einlassen. Kulturveranstaltungen innen sind bis 100 Personen und außen bis 250 Personen erlaubt. Die allgemeine Testpflicht bleibt weiterhin erhalten.
  • 31. Mai 2021: In der Schweiz öffnen Restaurants ihre Innenbereiche. Auf den Terrassen wird die Maskenpflicht aufgehoben. In Innenräumen gilt ein Personenlimit von 100 außen von 300 Personen, bei privaten Treffen sind in Innenräumen 30 und im Freien 50 Personen erlaubt. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
  • 07. Juni 2021: Im Kreis Konstanz und Lörrach liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 35. Es tritt ab sofort die Öffnungsstufe 3 in Kraft: Erlaubt sind ab sofort private Treffen mit max. 15 Personen aus vier Haushalten, bei offiziellen Veranstaltungen innen bis zu 250 und außen bis zu 750 Personen.
  • 20. Juni 2021: Das Robert-Koch-Institut stuft die Schweiz seit heute nicht mehr als Corona-Risikogebiet ein. Damit entfallen für Urlauber, die zurück nach Deutschland reisen, jegliche Corona-Einreisebeschränkungen.
  • 26. Juni 2021: In der Schweiz wird aufgrund der stark sinkenden Corona-Neuinfektionen weitreichend geöffnet: Die Homeoffice-Pflicht, die maximale Personenanzahl pro Tisch in der Gastronomie, sowie die Maskenpflicht von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie z.B. auf Perrons an Bahnhöfen und in Außenbereichen wird aufgehoben. Mit Vorlage eines “COVID-Zertifikats” werden zudem Kapazitätsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht bei Großveranstaltungen aufgeboben. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben und somit in allen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs sowie in geschlossenen Räumen der Bahnhöfe. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben.
  • 28. Juni 2021: Die Sieben-Tage-Inzidenz hat an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 10 unterschritten. Der 4. Öffnungsschritt erfolgt und ermöglicht wieder private Treffen bis zu 25 Personen, Genesene und Geimpfte zählen nicht. Veranstaltungen innen von bis zu 500, außen bis zu 1.500 Personen. Im Einzelhandel, im Freizeitsport und in Freizeiteinrichtungen entfallen sowohl Personenbegrenzungen als auch die allgemeinen Testpflicht. Im öffentlichen Verkehr besteht seit heute an Haltestellen im Freien keine Maskenpflicht mehr.
  • 28. Juli 2021:  Ein Meilenstein ist geschafft: Mehr als jeder zweite Deutsche (50,2 % / 41,8 Mio.) hat den vollen Impfschutz. 61,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind mind. einmal geimpft (50,85 Mio.) . Die Impferfolge werden jedoch von der Angst vor der Delta-Variante und anderen Virusvarianten überschattet.
  • 01. August 2021: Seit heute gilt die neue Corona-Einreiseverordnung. Diese beinhaltet eine generelle 3G-Nachweispflicht für Einreisende, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis verfügen. 
  • 16. August 2021:  Die Ständige Impfkommission spricht ab sofort für alle 12- bis 17-Jährigen eine allgemeine Impfempfehlung aus.
  • 31. Juli 2021:  Über 200.000 Menschen protestieren in Paris und anderen französischen Städten gegen die verschärften Corona-Maßnahmen in Frankreich. War der «Pass Sanitaire» bislang nur in Museen, Kinos oder Schwimmbädern notwendig, gilt die 3G-Regel ab sofort auch in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie auf Langstreckenreisen mit dem Flugzeug, Zug oder Bus. Hinzu kommt eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal.
  • 01. September 2021: Auch Italien verschärft seine Corona-Regeln. Der «Grüne Pass», der aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen nach dem EM-Sieg am 6. August eingeführt wurde, wird ab sofort nicht mehr nur im Innenbereich von Restaurants und im Theater benötigt, sondern auch in Langstreckenbussen, im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- und Intercity-Zügen, bei überregionalen Fährenverbindungen sowie bei Inlandsflügen. Hinzu kommt, dass Schulpersonal sowie Universitätsmitglieder ab sofort nur noch getestet, geimpft oder genesen zur Arbeit bzw. zum Studium kommen dürfen. Können Lehrer den «Grünen Pass» nicht vorweisen, werden sie nach fünf Tagen vom Dienst suspendiert und nicht mehr bezahlt. Wer gegen die Vorschrift verstößt, dem drohen Geldstrafen bis 1000 Euro. Bereits seit Einführung des Zertifikatnachweises gibt es immer wieder Demonstrationen gegen den «Grünen Pass».
  • 13. September 2021: Ab heute wird auch in der Schweiz die Zertifikats-Pflicht ausgeweitet. Wer Zugang zum Fitness, ins Hallenbad, Museum oder ins Restaurant will, muss den Corona-Pass vorweisen. Auch Arbeitgeber dürfen das Zertifikat verlangen. Der Bundesrat hat die Maßnahme vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet.
  • 16. September 2021: Die neue Corona-Verordnung von Baden-Württemberg tritt ab heute in Kraft. Ab sofort entscheidet nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz, sondern die Zahl der belegten Intensivbetten über die Art der Maßnahmen. Wenn 390 Covid-Patienten in Baden-Württemberg auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt, gilt die 2G-Regel.  
  • 20. September 2021: Seit heute muss bei Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis, ein Genesenen-Nachweis oder ein Impfzertifikat vorgelegt werden. Außerdem ist unabhängig vom Verkehrsmittel eine Einreiseanmeldung obligatorisch. Von der Test- und Anmeldepflicht ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren, Transitreisende, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, Grenzpendler und Grenzpendlerinnen, sowie Personen, die beruflich Güter oder Personen befördern oder aus Grenzgebieten einreisen. Wer ansonsten kein Covid-Zertifikat vorlegen kann, muss in Quarantäne.
  • 01. Oktober 2021: Ab dem 01. Oktober sollen in der Schweiz die Antigen-Schnelltests nicht länger gratis für die Schweizer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Ab dann sind die Tests nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlos.
  • 11. Oktober 2021: Ab heute müssen Ungeimpfte in Deutschland selbst für die Kosten von Antigen- und PCR-Tests aufkommen. Auch die Impfzentren haben bereits Ende September, mit dem Ende der Finanzierung durch den Bund, ihren Betrieb eingestellt.
  • 13. November 2021: Aufgrund der explodierenden Infektionszahlen ist sofort wieder ein Schnelltest pro Woche kostenfrei. Dieser Anspruch ist unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
  • 24. November 2021: In Deutschland wird aufgrund der hohen Hospitalisierungsinzidenz die Alarmstufe ausgerufen. Auf Veranstaltungen, in Kultur und Sporteinrichtungen, im Tourismus sowie in Gastronomie Innenbereichen gilt ab sofort 2G. Erstmals gilt auch im ÖPNV ein Zutrittsverbot. Die Beförderung ist nur mir einem 3G-Nachweis gestattet. Ein Großteil der bereits aufgebauten Weihnachtsmärkte wird in diesem Zuge abgesagt. 
  • 04. Dezember 2021: Die Schweiz streicht sämtliche Länder von der Quarantäne-Liste. Trotzdem benötigen alle Einreisenden, mit Ausnahme von Transitreisenden und Grenzgängern, ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis.
  • 05. Dezember 2021: Die Schweiz wird seitens Deutschland wieder zum Hochrisikogebiet ernannt. Damit werden Einreiseanmeldung und Quarantäne verpflichtend.
  • 28. Dezember 2021: Angesichts der neuen Omikron-Variante gelten ab heute bundesweit strengere Corona-Maßnahmen. Darunter eine Kontaktbeschränkung von max. 10 Personen für Geimpfte und Genesenen, die Schließung von Clubs und Discotheken sowie ein Ansammlungsverbot für Silvester.
  • 15. Januar 2022: Deutschland ändert die Regelungen für Genesene. Der Genesenenstatus gilt nur von zwischen dem 28. und 90. Tag nach positivem PCR-Test-Ergebnis. Auch mit Johnson&Johnson einfach geimpfte Personen gelten nicht länger als vollständig geimpft.
  • 28. Januar 2022: Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg ist seit heute die fachgerechte Nutzung einer FFP2-Maske sowohl im Fahrzeug als auch an den Haltestellen verpflichtend.
  • 15. Februar 2022: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Vorgaben für die Gültigkeit des Genesenenstatus erneut verändert. Nun wird zwischen geimpften und ungeimpften Corona-Genesenen unterschieden. Der verkürzte Genesenenstatus betrifft “ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen”, wie das RKI auf seiner Webseite mitteilt.
  • 17. Februar 2022: Die Schweiz hebt die meisten Corona-Maßnahmen auf und beendet die Homeoffice-Empfehlung. Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Damit muss auch in den Schalterbereichen und Einkaufspassagen der Bahnhöfe keine Maske mehr getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskentragepflicht bis Ende März bestehen.
  • 23. Februar 2022: Auch Baden-Württemberg lockert und kehrt in die Warnstufe zurück. Damit löst die 3G-Regel in vielen Lebensbereichen die 2G-Regel ab. Zwar sind zu Fastnacht Umzüge noch untersagt, jedoch dürfen Veranstaltungen im Innenbereich wieder 6.000, im Freien 25.000 Zuschauer zugelassen.
  • 3. März 2022: In Deutschland sind keine Staaten mehr als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete ausgewiesen.
  • 1. April 2022: In der Schweiz wird die Maskenpflicht in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehr aufgehoben. Damit fällt die letzte Maßnahme im öffentlichen Verkehr in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und die SBB AG gibt ihre Aufgabe der Systemführerschaft ab. Die Verantwortung für betriebliche Fragen und den Schutz der Mitarbeitenden geht nun wieder vollständig an die Transportunternehmen über.
  • 3. April 2022: Der zum 20. März geplante “Freedom Day” wurde in Deutschland auf den 3. April verschoben. Mit diesem Tag fallen fast bundesweit die meisten Corona-Maßnahmen wie z.B. die Maskentragepflicht im Einzelhandel und die Vorlage eines Impfnachweises in Kneipen und Sporteinrichtungen. Ausschließlich in Schulen bleibt die Testpflicht sowie im öffentlichen Verkehr, Kliniken und Pflegeheimen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehen. 
  • 1. Juni 2022: Mit Inkrafttreten der “Fünften Änderungsverordnung der Corona-Einreiseverordnung” entfällt in Deutschland die Kategorie der Hochrisikogebiete. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass die geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. 
  • 7. Juni 2022: Die SBB GmbH hebt das interne Corona-Schutzkonzept auf – ein wenig Normalität kehrt in den Arbeitsalltag zurück.
  • 24. Juni 2022: Die Zahl an Corona-Infizierten steigt in den Urlaubsländern explosionsartig an. Einige Länder, darunter Frankreich, führen 3G-Regelung wieder ein.

 [Stand: 24.06.2022] *keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben 

 

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